Hände lesen auf einer Braillezeile, die vor einer Computertastatur liegt

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt den European Accessibility Act der EU um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Doch wen betrifft das Gesetz genau – und was bedeutet Barrierefreiheit in der Praxis? Wir geben einen Überblick aus unserer Perspektive als gesetzlich blinde Gründer*innen.

Was regelt das BFSG?

Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Dazu gehören unter anderem:

  • Produkte wie Computer, Smartphones, E-Book-Reader sowie Selbstbedienungsterminals – etwa Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten oder Bezahlterminals.
  • Dienstleistungen wie Online-Shops und andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher*innen, Telekommunikationsdienste, E-Books sowie digitale Angebote im Personenverkehr, zum Beispiel Websites, Apps und elektronische Tickets.

Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Was heißt „barrierefrei“ konkret?

Als technischer Maßstab gilt die europäische Norm EN 301 549, die sich für digitale Angebote an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) orientiert. Vereinfacht gesagt: Ein Angebot muss sich auch ohne Maus, mit Screenreader, mit Vergrößerung und bei eingeschränktem Farbsehen bedienen lassen. Dazu gehören zum Beispiel ausreichende Kontraste, beschriftete Buttons und Formularfelder, Alternativtexte für Bilder und eine logische Struktur.

Übergangsfristen und Kontrolle

Für Dienstleistungen, die mit bereits vor dem Stichtag genutzten Produkten erbracht werden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030. Selbstbedienungsterminals, die schon vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb waren, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterlaufen, höchstens aber 15 Jahre.

Kontrolliert wird die Umsetzung von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie wird auf Beschwerden hin oder durch eigene Stichproben aktiv. In der Regel werden Unternehmen zunächst aufgefordert, Mängel zu beheben. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder sogar die Untersagung des Angebots.

Was das Gesetz nicht regelt

Das BFSG betrifft Angebote für Kund*innen – nicht die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz oder im Bewerbungsprozess. Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gelten andere Regeln, etwa aus dem Sozialgesetzbuch IX. Trotzdem lohnt es sich, beides zusammen zu denken: Wer seine digitalen Angebote barrierefrei gestaltet, schafft oft auch die Grundlage für barrierefreie interne Tools und Prozesse.

Unsere Erfahrung: Normen allein reichen nicht

Automatische Prüftools finden viele technische Fehler – aber nicht alle. Ob eine Website wirklich gut mit dem Screenreader nutzbar ist, ob ein Bezahlvorgang verständlich bleibt oder ob eine Bildbeschreibung tatsächlich hilft, zeigt sich erst, wenn Menschen mit Sehbehinderung das Angebot selbst ausprobieren. Genau diese Perspektive bringen wir ein: zum Beispiel als Co-Autor*innen der Audiodeskription am Theater Dortmund oder in unserer Beratung zu barrierefreien Kundenangeboten.

Unser Tipp: Nehmen Sie das BFSG nicht nur als Pflicht, sondern als Chance. Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen – in Deutschland leben rund 650.000 blinde und sehbehinderte Menschen, dazu kommen viele ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.


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